1. heraldische grundregeln: wappengravur im stein nach rechts blickend = gravur zum siegeln wappengravur im stein nach links blickend = gravur zur ansicht
2. wenn vom kunden nicht anders angegeben, werden wappen grundsätzlich zum siegeln und monogramme grundsätzlich zur ansicht graviert. für monogramme zum siegeln wird ein aufschlag von 10% berechnet.
3. zu jeder siegelgravur wird 1 siegelabdruck mitgeliefert.
4. da es sich bei wappen- u. monogrammgravuren ausschliesslich um handarbeit handelt, behält sich der graveur das recht vor, unter strenger beachtung der heraldischen regeln und eventueller kundenwünsche, jeder gravur seine persönliche note zu verleihen.
5. wappengravuren in edelsteinen sind immer individuelle unikate und niemals blosse verfielfältigungen.
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